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Zur Info Landespressegesetz NRW - Verwaltungsrecht - eigentlich ist Presse pflichtig landeszubeamten von Amts wegen bzw. Gesetzes wegen, dito eigentlich Vereinte Nationen, das Land NRW ist ewig im BAT bzw. TVÖD oder / und Landesbeamtenbesoldung an mir säumig
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