Listung von Desinfektionsmitteln
"Für den Hersteller von Desinfektionsmitteln besteht keine Verpflichtung, seine Präparate in die Desinfektionsmittel-Listen eintragen zu lassen. Dem Anwender bzw. dem Anordnenden von Desinfektionsmitteln steht die Wahl des Desinfektionsmittels frei, soweit es sich nicht um behördlich angeordnete Entseuchungen handelt".
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